Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Discorsi Systems UG (haftungsbeschränkt)

Stand: September 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die als Software-as-a-Service („SaaS") erbrachten Leistungen der Discorsi Systems UG (haftungsbeschränkt), 24960 Glücksburg, Deutschland (nachfolgend „RevSentinel" oder „wir") gegenüber unseren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie"); (RevSentinel und der Kunde jeweils auch eine „Partei" und gemeinsam die „Parteien"). Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Angebots von RevSentinel gültigen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass RevSentinel im Einzelfall erneut auf sie verweisen müsste.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gemäß § 14 BGB. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit RevSentinel ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Vorbehaltlich eines Gegenbeweises ist für den Inhalt solcher Vereinbarungen ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform durch RevSentinel maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) bedürfen der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 SaaS-Leistung

1.1.1 RevSentinel stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, über das Internet auf seine cloudbasierte Software „RevSentinel" zuzugreifen, die den Kunden bei der digitalen Verwaltung und Planung von Zimmerauslastung und Preisen durch dynamisches Revenue Management unterstützt, indem sie relevante Daten aus dem Property-Management-System des Kunden (nachfolgend „PMS") oder dem Channel-Manager des Kunden (nachfolgend „CM") integriert und auswertet (zusammenfassend auch als „Software" oder „SaaS-Leistung" bezeichnet). Dynamisches Revenue Management bedeutet, dass die Software dem Kunden KPI-Analysen, STLY-Vergleiche, Demand-Prognosen, Alerts und Preisvorschläge für Zimmer für einen bestimmten Zeitraum bereitstellt, die der Kunde nach eigener Prüfung in sein PMS übernehmen kann. Die Preisvorschläge basieren auf künstlicher Intelligenz, deren Algorithmus darauf ausgelegt ist, unter anderem auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Daten einen optimierten Preis zu berechnen. Die Entscheidung, die vorgeschlagenen Preise in das PMS zu übertragen, trifft ausschließlich der Kunde, es sei denn, der Kunde nutzt den Autopiloten, für den Ziffer 11 gilt.

1.1.2 Eine Übersicht über unsere SaaS-Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir Ihnen erbringen, ergeben sich aus unserem individuell erstellten Angebot (nachfolgend auch als „Vertrag" bezeichnet). Die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind nicht als Beschaffenheitsgarantie für die jeweiligen SaaS-Leistungen zu verstehen, es sei denn, dies ist in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet.

1.1.3 RevSentinel ist berechtigt, die Inhalte der SaaS-Leistungen im Hinblick auf technologische Entwicklungen zu modifizieren und anzupassen. RevSentinel wird den Kunden über wesentliche Änderungen mindestens einen Monat im Voraus informieren.

1.2 Zusatzmodule (Add-ons)

1.2.1 Zusatzmodule können vom Kunden jederzeit ergänzend zur Software gebucht werden. Möchte der Kunde ein Zusatzmodul buchen, kann er eine Anfrage an RevSentinel senden und erhält ein Angebot. Voraussetzung für die Buchung von Zusatzmodulen ist das Bestehen eines Vertrages über SaaS-Leistungen zwischen RevSentinel und dem Kunden.

1.2.2 Die Zusatzmodule werden nach Bestätigung des Angebots und Eingang der Zahlung bereitgestellt.

1.2.3 Die Laufzeit der Zusatzmodule entspricht der Laufzeit der SaaS-Leistungen gemäß dem Vertrag und verlängert sich ebenfalls automatisch um die im Vertrag für die SaaS-Leistungen vereinbarte Laufzeit. Im Falle der Kündigung des Vertrags endet auch die Laufzeit der Zusatzmodule automatisch. Ohne Kündigung des Vertrags kann der Kunde Zusatzmodule einzeln mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.

1.2.4 Ein Upgrade der Zusatzmodule ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Ein Downgrade der Zusatzmodule ist durch Kündigung gemäß Ziffer 1.2.3 mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit möglich.

1.3 Beratungsleistungen

1.3.1 Der Kunde kann zusätzlich Beratungsleistungen gegen Einmalvergütung buchen, deren Inhalt und Ziel individuell mit dem Kunden vereinbart werden.

1.3.2 RevSentinel bietet Beratungsleistungen in flexibel nutzbaren Stundenpaketen an. Das erworbene Paket ist ab Zahlungseingang 12 Monate gültig. Bei Nichtinanspruchnahme verfallen die Stunden innerhalb dieser 12 Monate. Darüber hinaus erstellt RevSentinel auch individuelle Angebote für Beratungsleistungen.

1.3.3 Termine für Beratungsleistungen können erst nach erfolgter Zahlung online gebucht werden. Ein gebuchter Termin kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung nicht 24 Stunden vor dem Termin, gilt die Stunde als verbraucht.

§ 2 Vertragsschluss

Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind Angebote von RevSentinel freibleibend, d. h. sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebots dar. RevSentinel steht es frei, sein Angebot schriftlich als verbindlich zu erklären. Ein Vertrag kommt erst zustande durch (a) Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien, (b) Bestätigung der Bestellung durch RevSentinel in Schriftform oder per E-Mail, oder (c) Aufnahme der Leistungserbringung durch RevSentinel (z. B. Abstimmung mit dem Kunden bezüglich der Schnittstelle zum PMS/CM).

§ 3 Einzelaufträge

3.1 Jede Nutzung durch den Kunden, die über den Umfang des Vertrags hinausgeht, bedarf der wirksamen Vereinbarung eines Einzelauftrags, für den die Bestimmungen in Ziffer 2 dieser AGB entsprechend gelten.

3.2 RevSentinel ist berechtigt, die Produkte zu verbessern, weiterzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren (zusammenfassend nachfolgend als „Änderungen" bezeichnet). Die daraus resultierenden Änderungen der Beschaffenheit und Funktionalität der Software werden von RevSentinel regelmäßig in der Produktbeschreibung aktualisiert. Änderungen werden dem Kunden für neue Aufträge gemäß Ziffer 4 zur Verfügung gestellt.

3.3 Diese AGB gelten für Einzelaufträge entsprechend.

§ 4 Zugang und Nutzung der Software

4.1 Der Zugang zur Nutzung der Software wird dem Kunden über den Browser und einen Vorschlag von RevSentinel zur Einleitung des Onboarding-Prozesses gewährt. Der Kunde kann selbst Benutzerkonten für Mitarbeiter („Account") einrichten und jedem Account bestimmte Rechte zuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

4.2 Mit Vertragsbeginn stellt RevSentinel die im Angebot vereinbarten SaaS-Leistungen für die Software für die Vertragslaufzeit bereit.

4.3 RevSentinel garantiert eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Software von 99,0 %. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von RevSentinel liegen. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

4.4 Der Zugang zum Internet ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege des genutzten Computers.

§ 5 Nutzungsrechte

5.1 Dem Kunden wird das einfache, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, begrenzt auf die im Vertrag angegebene Laufzeit und in der in diesen AGB beschriebenen Weise.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, öffentlich aufzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

5.3 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung) oder quantitativ (hinsichtlich des Umfangs der zulässigen Nutzung) überschreitet, hat der Kunde unverzüglich die für die zulässige Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte kostenpflichtig zu erwerben. Etwaige Schadensersatzansprüche von RevSentinel wegen unberechtigter Nutzung bleiben unberührt.

5.4 Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde an den Wartungsleistungen gemäß Ziffer 6 die gleichen Rechte wie an der ursprünglich gemäß Ziffer 5.1 bereitgestellten Software.

5.5 Enthält die Software Bestandteile von Drittsoftware, für die gesonderte Lizenzbedingungen gelten, wird dies in der Produktbeschreibung angegeben. Die Software kann Bestandteile von Open-Source-Software enthalten, für die gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber haben Vorrang vor den in diesen AGB festgelegten Nutzungsrechten; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse in den Open-Source-Software-Lizenzbedingungen.

5.6 Alle Rechte an der Software, einschließlich Updates, Verbesserungen und Erweiterungen, verbleiben bei RevSentinel. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen in der Software nicht entfernt oder verändert werden. Inhalte und Dokumente aus Beratungsleistungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von RevSentinel verwendet oder weitergegeben werden.

5.7 Benötigt der Kunde auch nach Ende des Nutzungsrechts Zugriff auf Daten in der Software, muss der Kunde RevSentinel vorab schriftlich und rechtzeitig darüber informieren. Auf Wunsch des Kunden können die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Speicherung, Übertragung und/oder Rücküberführung von Daten durch RevSentinel schließen. Für alle Unterstützungsleistungen, wie die Bereitstellung von Daten auf einem separaten Datenträger, erhält RevSentinel eine gesonderte, individuell vereinbarte Vergütung.

§ 6 Software-Wartungsleistungen

6.1 Während der Vertragslaufzeit erbringt RevSentinel folgende Wartungsleistungen:

  • Support-Leistungen/Fehlerbehandlung für die Software und
  • Weiterentwicklung der Software.

6.2 Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für die Installation, Konfiguration, den Betrieb der Software oder Anfragen, die sich nicht auf Softwarefehler, sondern beispielsweise auf organisatorische oder betriebswirtschaftliche Fragestellungen in den Geschäftsprozessen des Kunden und/oder Drittsoftware beziehen, sind nicht Bestandteil der Support-Leistungen. RevSentinel wird den Kunden informieren, wenn eine vom Kunden angeforderte Leistung nicht von den Support-Leistungen abgedeckt ist. Diese zusätzlichen Leistungen sind vom Kunden gesondert zu beauftragen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde unterstützt RevSentinel bei den für die Erbringung der SaaS-Leistungen erforderlichen Tätigkeiten. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung und Beschaffung aller für die Anbindung und Einrichtung der Software und die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (z. B. durch Beantwortung eines Fragebogens) sowie die Bereitstellung der Zahlungsmethode. Dies gilt insbesondere für ein erfolgreiches Onboarding. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der SaaS-Leistungen erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und für RevSentinel unentgeltlich erbracht werden.

7.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seiner IT-Infrastruktur, insbesondere seines Internetzugangs, und seines eigenen Computers. Die für die Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen sind der aktuellen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Nutzung der Software setzt eine funktionierende Schnittstelle zum PMS des Kunden voraus. Je nach PMS-Anbieter können für die Einrichtung einer solchen Schnittstelle zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise für die zu entwickelnde Schnittstelle, die vom Kunden zu tragen sind.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, Fehler der Software, insbesondere hinsichtlich der Funktionalität des Autopiloten, RevSentinel unverzüglich zu melden.

7.4 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und implementiert bei der Nutzung der SaaS-Leistungen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wie Virenschutzprogramme, Firewalls etc. in ihren aktuellen Versionen.

7.5 Der Kunde nutzt die Software ausschließlich vertragsgemäß. Alle in die Software eingegebenen Inhalte müssen frei von Rechten Dritter oder gesetzeskonform lizenziert und frei von Computerviren sein.

7.6 Bei sicherheitsrelevanten Updates behält sich RevSentinel das Recht vor, die SaaS-Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen Ihrer IT-Systeme (z. B. hinsichtlich der Systemvoraussetzungen) sind von Ihnen vorzunehmen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf dabei.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertragsbeginn bestimmt sich nach der Vereinbarung im Vertrag. Er beginnt jedoch spätestens mit dem Onboarding des Kunden für die SaaS-Leistung durch RevSentinel.

8.2 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im Angebot vereinbarten Laufzeit („Mindestlaufzeit"). Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die als Mindestlaufzeit vereinbarte Dauer, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

8.3 Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt für beide Parteien einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für RevSentinel liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte von RevSentinel verletzt, indem er die Software über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus nutzt und die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach einer Abmahnung durch RevSentinel behebt.

8.5 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn RevSentinel ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese gescheitert ist. Die Nachbesserung gilt nur dann als gescheitert, wenn (a) sie unmöglich ist, (b) sie von RevSentinel verweigert oder unangemessen verzögert wird, (c) begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten der Nachbesserung bestehen, oder (d) sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.

8.6 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfolgt die Kündigung per E-Mail, ist sie an support@hotelcopilot.de zu senden.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Der Kunde zahlt für die SaaS-Leistung eine Gebühr pro Zimmer. Für das Onboarding wird eine einmalige Gebühr erhoben. Der Jahresbetrag errechnet sich aus der Anzahl der Zimmer multipliziert mit dem Monatspreis (je nach Produkt) multipliziert mit zwölf Monaten. Die an RevSentinel zu zahlende Gesamtvergütung ergibt sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.

9.2 Je nach Vereinbarung im Vertrag ist die Vergütung entweder jährlich oder monatlich im Voraus gemäß der bereitgestellten Zahlungsmethode zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, während des Onboarding-Prozesses eine Zahlungsmethode anzugeben und diese bei Änderungen zu aktualisieren. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der vom Kunden zu zahlenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

9.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Zahlung der Vergütung verpflichtet. Bei Zahlungsrückstand und einem Verzug von mehr als zwei Wochen ist RevSentinel berechtigt, den Account zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Sperrung unberührt. Der Account wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

9.4 Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, bleibt in allen Fällen unberührt.

9.5 RevSentinel ist berechtigt, die Vergütung bei veränderten Marktbedingungen, wesentlichen Änderungen der Beschaffungskosten, gesetzlichen Änderungen und Änderungen der Einkaufspreise mit einer Frist von zwei (2) Monaten schriftlich zum Beginn eines Vertragsjahres anzupassen, sofern RevSentinel diese Änderungen weder verursacht noch beeinflusst hat. Bei dieser Anpassung hat RevSentinel auch etwaige Kostensenkungen angemessen zu berücksichtigen und zu verrechnen. Im Falle einer Erhöhung von mehr als fünf (5) % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Wirksamwerden der Erhöhung zu. RevSentinel erläutert dem Kunden die relevanten Änderungen in transparenter Weise, ohne jedoch zur Offenlegung der Kalkulation verpflichtet zu sein.

§ 10 Testphase

10.1 Wurde eine Testphase mit RevSentinel vereinbart, kann der Kunde die Software 30 Tage lang kostenfrei nutzen. Die Testphase beginnt mit dem Start des Onboardings.

10.2 Während der kostenfreien Testphase ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche PMS-Schnittstelle eigenständig einzurichten oder deren Entwicklung in Auftrag zu geben.

10.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag während der Testphase jederzeit schriftlich zu kündigen (Ziffer 8.6 gilt entsprechend). Im Falle einer Kündigung während der kostenfreien Testphase wird dem Kunden die einmalige Onboarding-Gebühr nicht berechnet.

10.4 Kündigt der Kunde den Vertrag am Ende der Testphase nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate und ist ab diesem Zeitpunkt vergütungspflichtig.

§ 11 Nutzung des Autopiloten

11.1 Der Kunde kann den Autopiloten zur automatischen Preisanpassung durch die Software in seinem PMS nutzen, wenn der Kunde von RevSentinel freigeschaltet wurde und der jeweilige Nutzer des Accounts über die entsprechenden Rechte verfügt.

11.2 Der Autopilot kann vom Kunden jederzeit aktiviert und deaktiviert werden. Bei aktiviertem Autopiloten werden die Preisvorschläge des Autopiloten automatisch in das PMS des Kunden übertragen. Der Kunde muss eine obere und untere Preisgrenze für die automatische Preisübertragung des Autopiloten so festlegen, dass sichergestellt ist, dass der Autopilot keine Vorschläge macht, die zum jeweiligen Zeitpunkt zu unerwünschter Preisgestaltung führen. Der Kunde ist verpflichtet, die Preise regelmäßig zu prüfen, insbesondere für Tage, an denen Vollauslastung absehbar ist.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Autopiloten übertragenen Preise in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Kunde kann jederzeit eigene Preise festlegen.

11.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, den Autopiloten für bestimmte Zeiträume zu sperren. In diesem Zeitraum übernimmt der Autopilot die Preise nicht automatisch und der Kunde kann den Preis selbst bestimmen.

§ 12 Support

12.1 RevSentinel bietet dem Kunden technischen Support zur Fehlerkorrektur per E-Mail an support@hotelcopilot.de oder telefonisch.

12.2 RevSentinel erbringt Support-Leistungen in deutscher und englischer Sprache während folgender Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr. Es gilt die Zeitzone am Sitz von RevSentinel (MEZ/MESZ). Die Servicezeiten gelten nicht an deutschen bundesweiten Feiertagen sowie an Feiertagen in Schleswig-Holstein.

12.3 Die Fehlerbehandlung umfasst die Ermittlung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie die Installation von Sicherheitsupdates und Hauptupdates.

§ 13 Gewährleistungsansprüche des Kunden

13.1 RevSentinel weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Software zu erstellen, die in allen denkbaren Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei funktioniert.

13.2 Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, gelten für Sach- und Rechtsmängel die gesetzlichen Bestimmungen.

13.3 Mängel der Software werden von RevSentinel nach Mängelanzeige durch den Kunden behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Nutzungsmöglichkeit der Software.

13.4 Für Gewährleistungsansprüche gilt das deutsche mietrechtliche Mängelrecht. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist nur zulässig, wenn RevSentinel ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese gescheitert ist. Die Nachbesserung gilt nur dann als gescheitert, wenn:

  • sie unmöglich ist;
  • sie von RevSentinel verweigert oder unangemessen verzögert wird;
  • begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten der Nachbesserung bestehen; oder
  • sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist.

13.5 Die Gewährleistung von RevSentinel umfasst keine Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass:

  • die Software vom Kunden in einer Hard- und Softwareumgebung genutzt wird, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht;
  • die Software vom Kunden für einen nicht vertragsgemäßen Zweck verwendet wird;
  • die Nichtverfügbarkeit der SaaS-Leistung nicht RevSentinel zuzurechnen ist;
  • der Kunde den Autopiloten zur automatischen Preisanpassung nutzt, ohne die Autopilot-Preise eigenverantwortlich zu prüfen, und sich dadurch Nachteile für den Kunden ergeben;
  • der Kunde oder Dritte Änderungen an der Software vorgenommen haben, ohne dazu (a) kraft Gesetzes, (b) aufgrund des Vertrags oder (c) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RevSentinel berechtigt zu sein.

13.6 Bei Sach- oder Rechtsmängeln der Software kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen. Bei Rechtsmängeln verschafft RevSentinel dem Kunden nach eigener Wahl entweder eine rechtskonforme Nutzungsmöglichkeit der Software oder modifiziert die Software so, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

13.7 Hat der Kunde RevSentinel nach fruchtlosem Ablauf einer ersten angemessenen Nachfrist zur Nacherfüllung eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt und ist auch diese fruchtlos verstrichen, oder ist eine angemessene Anzahl von Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen erfolglos geblieben, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern und Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

13.8 RevSentinel ist insbesondere berechtigt, Mängel im Wege der Fernwartung oder durch Bereitstellung eines Updates zum Download mit automatischer Installationsroutine zu beheben.

§ 14 Haftung

14.1 RevSentinel haftet nicht für Schäden jeglicher Art. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden:

  • die RevSentinel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat;
  • bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.2 für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch RevSentinel. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.2 Bei fahrlässiger Verletzung (einfache Fahrlässigkeit) wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von RevSentinel auf den vertragstypischen, für RevSentinel bei Vertragsschluss oder bei Beginn der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss in dieser Ziffer 14.2 gilt nicht für die Haftung von RevSentinel für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von RevSentinel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

14.4 RevSentinel haftet für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der für deren Wiederherstellung angefallen wäre, wenn der Kunde die Daten ordnungsgemäß und regelmäßig gesichert hätte.

14.5 Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist jede weitere Haftung von RevSentinel ausgeschlossen.

14.6 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RevSentinel.

§ 15 Änderungsrecht

Sofern der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird, ist RevSentinel berechtigt, diese AGB aus folgenden Gründen zu ändern: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; zur Optimierung der Wartung und Leistungen für die Software sowie zur Weiterentwicklung und Ergänzung zusätzlicher Funktionen; zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts und zur Vornahme technischer Anpassungen. RevSentinel wird den Kunden über Änderungen dieser AGB mit angemessener Frist informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung über das Wirksamwerden der Änderung schriftlich oder in Textform zu kündigen.

§ 16 Höhere Gewalt

16.1 Keine Partei ist verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten im Falle und für die Dauer höherer Gewalt zu erfüllen.

16.2 Höhere Gewalt bezeichnet ein Ereignis, das durch die unter den gegebenen Umständen zumutbare äußerste Sorgfalt nicht verhindert oder unschädlich gemacht werden kann. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten insbesondere folgende Umstände: Brand/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Unterbrechung der Lieferkette, Streik, Arbeitskampf, der nicht von einer Partei schuldhaft verursacht wurde, technische Probleme mit dem Internet außerhalb des Einflussbereichs einer Partei. Jede Partei muss die andere unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.

§ 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Vertraulichkeit

17.1 Die Parteien werden die geltenden Datenschutzvorschriften einhalten und ihre am Vertrag und seiner Durchführung beteiligten Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichten, sofern diese nicht bereits allgemein dazu verpflichtet sind.

17.2 RevSentinel verarbeitet keine personenbezogenen Daten und/oder nur anonymisierte Daten.

17.3 Kann der Kunde personenbezogene Daten aufgrund seines Systems nicht in anonymisierter Form an RevSentinel bereitstellen oder übermitteln, kann der Kunde sich entscheiden, diese nicht-anonymisierten Daten dennoch an RevSentinel zu übermitteln. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

17.4 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 18 Audit

Besteht der Verdacht, dass der Kunde den vertraglich zulässigen Lizenzumfang überschreitet, hat der Kunde RevSentinel zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, Zugang zu relevanten Dokumenten und Unterlagen zu gewähren und die Überprüfung der vom Kunden genutzten Hard- und Softwareumgebung durch RevSentinel oder ein von RevSentinel beauftragtes und für den Kunden akzeptables Prüfungsunternehmen zuzulassen. Der Kunde unterstützt RevSentinel nach besten Kräften bei der Durchführung eines Audits. RevSentinel kann das Audit während der regulären Geschäftszeiten in den Räumlichkeiten des Kunden durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen.

§ 19 Namens- und Logonutzung

Jede Partei ist berechtigt, den Namen und das Logo der jeweils anderen Partei als Referenz und/oder zu Werbezwecken in Online- und Offline-Kanälen zeitlich unbegrenzt zu verwenden. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, teilt er uns dies entsprechend schriftlich oder in Textform mit.

§ 20 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

20.1 Der Kunde darf Ansprüche gegen RevSentinel nur mit schriftlicher Zustimmung von RevSentinel an Dritte abtreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt unberührt.

20.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

21.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von RevSentinel.

21.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Flensburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, wenn kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist.

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